Verband der Schweizer

SPIELAUTOMATENBRANCHE

Aktuell

31.05.2024

25. Generalversammlung und Weiterbildungskurs

Ort: Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau

Datum: 26. Juni 2024

Zeit: 10:00 Uhr
Weiterbildungskurs Suchtprävention
(Durchführung durch die Fachhochschule Ostschweiz - Dauer ca. 1.5 Std.)
Für Unternehmen mit einer Veranstalterbewilligung obligatorisch!

Zeit: 11:30 Uhr
Generalversammlung

Bitte um An-/Abmeldung bis 19. Juni 2024 unter Bekanntgabe, wieviele Personen am Weiterbildungskurs sowie dem Mittagessen teilnehmen werden.
Anmeldung erfolgt per E-Mail unter: info@swiss-play.ch oder direkt hier:





12.01.2024

 Information zum neuen Geldspielgesetz im Kanton Tessin

An alle Mitglieder und Mitgliederinnen

Das Bundesgericht in Lausanne hat uns am 10. Januar 2024 informiert, dass wir mit unserer Klage gegen das neue Geldspielgesetz im Kanton Tessin keine aufschiebende Wirkung erhalten.
Dies ist noch kein Entscheid ob wir mit unserer Klage bezüglich fehlender Übergangsfristen Recht erhalten oder nicht.
Es bedeutet aber, dass das neue Gesetz somit am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und somit die Geräte im Kanton Tessin sofort entfernt werden müssen.
Leider müssen wir davon ausgehen, dass unsere Klage vom Bundesgericht wahrscheinlich abgewiesen wird.
Ich betrachte den Entscheid, dass wir keine aufschiebende Wirkung erhalten, als negatives Signal.
Sollten wir trotzdem vom höchsten Gericht eine Übergangsfrist erhalten, könnten die Geräte wieder in Betrieb genommen werden. Ich gehe davon aus, dass in diesem Falle auch über Schadenersatz diskutiert werden müsste.


Beste Grüsse


Guido Richenberger
Präsident Swissplay


Der Brief im Original befindet sich hier.


05.06.2023

24. Generalversammlung und Weiterbildungskurs 

Ort: Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau

Datum: 05. Juli 2023

Zeit: 10:00 Uhr
Weiterbildungskurs Suchtprävention (Dauer ca. 1.5 Std)

Zeit: 11:30 Uhr
Generalversammlung


Anmeldung bitte per E-Mail unter: info@swiss-play.ch oder direkt hier:


08.01.2022

Informationsschreiben Gebühren 2021 Kanton LU: 




Informationsschreiben Gebühren 2021 Kanton AG:





  22.12.2021 

Kantonale Gesetze

Ab dem 1.1.2021 treten in den meisten Kantonen neue Bestimmungen in Kraft. Veranstalter von Geschicklichkeitsspielen dürfen unter gewissen Voraussetzungen in folgenden Kantonen Geschicklichkeitsautomaten betreiben:

Kanton

Vorgesehen

Gebühren

Link

Abweichungen

ZH

ja

10% (ab Inkrafttreten des Gesetzes)



BE

ja

250.-

Gesetz BE  Verordnung BE


LU

ja

1000.-

Gesetz LU  Verordnung LU

max. 10   Geräte pro Spiellokal

UR

ja

1000.-

Verordnung UR
Reglement UR


SZ

ja

0.-

Gesetz SZ
Verordnung SZ


OW

ja

2000.-

Gesetz   OWAusführungs-bestimmungen


NW

ja

1000.-

Gesetz NWVerordnung NW

max. 10  Geräte
pro Spiellokal

GL

ja

800.-

Gesetz GLVerordnung GL


ZG

ja

420.-



FR

ja

0.-

Gesetz   FRVerordnung   FR


SO

ja

0.-

Gesetz   SOVerordnung   SO


BS

ja

0.-

Gesetz BS  Verordnung BS


BL

ja

750.-

Gesetz   BL


SH

ja

1000.- bis   5000.-


Gebühren  nach Höchsteinsatz

AI

ja

0.-

Gesetz   AI


AR

ja

?



SG

ja

0.-

Gesetz SGVerordnung SG


GR

ja

0.-

Link GR


AG

ja

5%, min   1500.-


pro 2 Geräte   1 Unterhaltung

TG

ja

0.-



TI

ja

0.-



VD

nein




VS

nein




NE

nein




GE

nein




JU

nein




18.11.2018

Verordnung über Geldspiele (VGS)

Die weiteren Bestimmungen zum Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) finden sich in der nun veröffentlichten Verordnung über Geldspiele (VGS)

Das entsprechende Dokument als pdf, können Sie über diesen Link herunterladen:
Verordnung über Geldspiele (VGS)

Nach dem Willen der Verfasser sollte das Gesetz auf den 1. Januar 2019 inkraft treten.

Was bedeutet das für unsere Branche:

Am 1. Januar ändert sich vorderhand noch (fast) nichts.

Am ehesten würden die neuen Strafnormen für illegale Angebote wie Wetten oder Glücksspiele ab diesem Datum greifen, sofern die Gerichte sie auch anwenden. [Mehr lesen…]

pwswissp - 23:45 @ Aktuell | Kommentar hinzufügen

Volksabstimmung vom 10. Juni 2018, Bundesgesetz über Geldspiele (BGS)

Das Ergebnis der Volksabstimmung vom 10. Juni zum Bundesgesetz vom 29.09.2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) liegt vor:

Ja-Stimmen: 72,9%
Nein-Stimmen: 27,1%
Stimmbeteiligung: 33,7%

Das Gesetz wurde somit angenommen.

Auch wenn die Jungparteien mit diesem Resultat einen Achtungserfolg erzielten, konnten sie sich doch nicht gegen ihre eigenen Mutter-Parteien durchsetzen.

Nebst dem offenbar geringen, öffentlichen Interesse an diesem Thema. welches sich an der schwachen Stimmbeteiligung ablesen lässt, verfingen die Argumente einer künftigen Kontrolle und Einschränkung des Internets und somit des Schweizer Bürgers zu wenig.

Wir sehen nun gespannt der kommenden Verordnung zum Bundesgesetz über Geldspiele  entgegen.

pwswissp - 23:16 @ Aktuell

Meinungsäusserung zum Referendum bezüglich des neuen Geldspielgesetzes

Der Vorstand des SWISSPLAY hat sich am 23. Oktober 2017 getroffen, um die Vor- und Nachteile eines Referendums zu diskutieren.

Wir sind zum Schluss gekommen, dass das neue Geldspielgesetz sowohl Chancen als auch Risiken beinhaltet.

Als mögliche Chancen sehen wir:

Alle Kantone welche Geschicklichkeitsautomaten bewilligen, stellen die gleichen Anforderungen an unsere Geräte bezüglich Einsatz, Höchstgewinn und Speicherung.

Kantone, welche bis jetzt keine Geschicklichkeitsautomaten bewilligt haben, könnten diese neu zulassen. 
Wenn SWISSLOS in Kantonen ohne Geschicklichkeitsspiele - wie zum Beispiel Basel - solche Online anbieten will, müssen die entsprechenden Kantone ihre Gesetze anpassen. [Mehr lesen…]

pwswissp - 22:04 @ Aktuell