Verband der Schweizer
SPIELAUTOMATENBRANCHE


12.01.2024

Information zum neuen Geldspielgesetz im Kanton Tessin

An alle Mitglieder und Mitgliederinnen

Das Bundesgericht in Lausanne hat uns am 10. Januar 2024 informiert, dass wir mit unserer Klage gegen das neue Geldspielgesetz im Kanton Tessin keine aufschiebende Wirkung erhalten.
Dies ist noch kein Entscheid ob wir mit unserer Klage bezüglich fehlender Übergangsfristen Recht erhalten oder nicht.
Es bedeutet aber, dass das neue Gesetz somit am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und somit die Geräte im Kanton Tessin sofort entfernt werden müssen.
Leider müssen wir davon ausgehen, dass unsere Klage vom Bundesgericht wahrscheinlich abgewiesen wird.
Ich betrachte den Entscheid, dass wir keine aufschiebende Wirkung erhalten, als negatives Signal.
Sollten wir trotzdem vom höchsten Gericht eine Übergangsfrist erhalten, könnten die Geräte wieder in Betrieb genommen werden. Ich gehe davon aus, dass in diesem Falle auch über Schadenersatz diskutiert werden müsste.

Beste Grüsse

Guido Richenberger

Präsident Swissplay


Der Brief im Original befindet sich hier.



08.01.2022

Informationsschreiben Gebühren 2021 Kanton LU:




Informationsschreiben Gebühren 2021 Kanton AG:




22.12.2021