18.11.2018

Verordnung über Geldspiele (VGS)

Die weiteren Bestimmungen zum Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) finden sich in der nun veröffentlichten Verordnung über Geldspiele (VGS)

Das entsprechende Dokument als pdf, können Sie über diesen Link herunterladen:
Verordnung über Geldspiele (VGS)

Nach dem Willen der Verfasser sollte das Gesetz auf den 1. Januar 2019 inkraft treten.

Was bedeutet das für unsere Branche:

Am 1. Januar ändert sich vorderhand noch (fast) nichts.

Am ehesten würden die neuen Strafnormen für illegale Angebote wie Wetten oder Glücksspiele ab diesem Datum greifen, sofern die Gerichte sie auch anwenden.

Für alle anderen Bereiche, wie auch für unsere Branche bedeutet die zweijährige Übergangsfrist einiges an Arbeit. Bevor Aufstellfirmen sich um eine Bewilligung zur Aufstellung von Geschicklichkeitsgeräten bemühen können, müssen von Seiten der Comlot alle entsprechenden Anforderungen in Dokumentenform vorliegen.

Die Kantone sind ebenfalls gefordert. Sie müssen ihren Teil der kantonalen Gesetze und Verordnungen an die neuen Gegebenheiten anpassen was, je nach Kanton, seine Zeit dauern kann.

Die Bewilligung neuer Geräte ist bereits in diesem Jahr ins Stocken gekommen, da die Kompetenzen zur Prüfung und Zulassung von GGSA am 1. Januar 2019 von der ESBK zur Comlot wechselt.

Es bleibt zu hoffen, dass alle involvierten Parteien wie Bund, Kantone, ESBK und Comlot die Reibungsverluste für unsere Branche so gering wie möglich halten und nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Januar 2021, keine Zustände wie am 1. April 2005 herrschen.

Sobald erste Resultate der Organe vorliegen, finden Sie in unserer Rubrik “Gesetze” eine Übersicht.

pwswissp - 23:45 @ Aktuell | Kommentar hinzufügen