Aktuell
04.03.2026
Swiss Play verlängert Kooperation mit der OST – Ostschweizer Fachhochschule
Der Branchenverband Swiss Play setzt seine Zusammenarbeit mit der OST – Ostschweizer Fachhochschule fort. Die bestehende Kooperation wurde für die Jahre 2026 bis 2028 verlängert.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit führt das Institut für Soziale Arbeit und Räume der OST regelmässig Schulungen zur Suchtprävention durch. Diese Weiterbildungen finden im Zusammenhang mit den Sitzungen des Verbands statt und unterstützen die Mitglieder von Swiss Play dabei, ihre Verantwortung im Bereich Spielerschutz und Prävention wahrzunehmen.
Mit der Verlängerung der Kooperation bekräftigen Swiss Play und die OST ihr gemeinsames Engagement für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geldspielangeboten sowie für die Sensibilisierung der Branche im Bereich Prävention von Spielsucht.
Swiss Play freut sich, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der OST in den kommenden Jahren fortzuführen.
04.03.2026
Prüfung einheitlicher Lösungen für bargeldlose Zahlungen
Swiss Play steht derzeit in Kontakt mit verschiedenen Zahlungsanbietern, um mögliche Lösungen für bargeldlose Zahlungssysteme an Geschicklichkeitsspielautomaten zu prüfen.
Ziel der Abklärungen ist es, wenn möglich eine einheitliche und praktikable Lösung für die Mitglieder des Verbands zu identifizieren. Dabei werden sowohl technische als auch regulatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Über weitere Entwicklungen in diesem Bereich wird Swiss Play zu gegebener Zeit informieren.
04.03.2026
Austauschtreffen mit der Gespa im April 2026
Am 23. April 2026 findet ein Treffen zwischen Swiss Play und der Gespa – Interkantonale Geldspielaufsicht statt.
Im Rahmen dieses Austauschs werden aktuelle Themen und Herausforderungen der Branche besprochen. Der regelmässige Dialog mit der Aufsichtsbehörde ermöglicht es, regulatorische Entwicklungen frühzeitig zu thematisieren und Anliegen der Mitglieder einzubringen.
Swiss Play pflegt den Austausch mit der Gespa als wichtigen Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Branche und Aufsicht.
02.06.2025
26. Generalversammlung und Weiterbildungskurs
Ort: Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau
Datum: 25. Juni 2025
Zeit: 10:00 Uhr
Weiterbildungskurs Suchtprävention, Herr Matthias Weber
(Durchführung durch die Fachhochschule Ostschweiz - Dauer ca. 1 Std.)
Für Unternehmen mit einer Veranstalterbewilligung ist die Teilnahme obligatorisch!
Zeit: 11:30 Uhr
Generalversammlung
Bitte um An-/Abmeldung bis 18. Juni 2025 unter Bekanntgabe, wieviele Personen am Weiterbildungskurs sowie dem Mittagessen teilnehmen werden.
Anmeldung erfolgt per E-Mail unter: info@swiss-play.ch oder direkt hier:
31.05.2024
25. Generalversammlung und Weiterbildungskurs
Ort: Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau
Datum: 26. Juni 2024
Zeit: 10:00 Uhr
Weiterbildungskurs Suchtprävention
(Durchführung durch die Fachhochschule Ostschweiz - Dauer ca. 1.5 Std.)
Für Unternehmen mit einer Veranstalterbewilligung obligatorisch!
Zeit: 11:30 Uhr
Generalversammlung
Bitte um An-/Abmeldung bis 19. Juni 2024 unter Bekanntgabe, wieviele Personen am Weiterbildungskurs sowie dem Mittagessen teilnehmen werden.
Anmeldung erfolgt per E-Mail unter: info@swiss-play.ch oder direkt hier:
12.01.2024
Information zum neuen Geldspielgesetz im Kanton Tessin
An alle Mitglieder und Mitgliederinnen
Das Bundesgericht in Lausanne hat uns am 10. Januar 2024 informiert, dass wir mit unserer Klage gegen das neue Geldspielgesetz im Kanton Tessin keine aufschiebende Wirkung erhalten.
Dies ist noch kein Entscheid ob wir mit unserer Klage bezüglich fehlender Übergangsfristen Recht erhalten oder nicht.
Es bedeutet aber, dass das neue Gesetz somit am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und somit die Geräte im Kanton Tessin sofort entfernt werden müssen.
Leider müssen wir davon ausgehen, dass unsere Klage vom Bundesgericht wahrscheinlich abgewiesen wird.
Ich betrachte den Entscheid, dass wir keine aufschiebende Wirkung erhalten, als negatives Signal.
Sollten wir trotzdem vom höchsten Gericht eine Übergangsfrist erhalten, könnten die Geräte wieder in Betrieb genommen werden. Ich gehe davon aus, dass in diesem Falle auch über Schadenersatz diskutiert werden müsste.
Beste Grüsse
Guido Richenberger
Präsident Swissplay
Der Brief im Original befindet sich hier.
05.06.2023
24. Generalversammlung und Weiterbildungskurs
Ort: Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, 5000 Aarau
Datum: 05. Juli 2023
Zeit: 10:00 Uhr
Weiterbildungskurs Suchtprävention (Dauer ca. 1.5 Std)
Zeit: 11:30 Uhr
Generalversammlung
Anmeldung bitte per E-Mail unter: info@swiss-play.ch oder direkt hier:
08.01.2022
Informationsschreiben Gebühren 2021 Kanton LU:
Informationsschreiben Gebühren 2021 Kanton AG:
22.12.2021
Kantonale Gesetze
Ab dem 1.1.2021 treten in den meisten Kantonen neue Bestimmungen in Kraft. Veranstalter von Geschicklichkeitsspielen dürfen unter gewissen Voraussetzungen in folgenden Kantonen Geschicklichkeitsautomaten betreiben:
Kanton | Vorgesehen | Gebühren | Link | Abweichungen |
ZH | ja | 10% (ab Inkrafttreten des Gesetzes) | ||
BE | ja | 250.- | ||
LU | ja | 1000.- | max. 10 Geräte pro Spiellokal | |
UR | ja | 1000.- | ||
SZ | ja | 0.- | ||
OW | ja | 2000.- | ||
NW | ja | 1000.- | max. 10 Geräte | |
GL | ja | 800.- | ||
ZG | ja | 420.- | ||
FR | ja | 0.- | ||
SO | ja | 0.- | ||
BS | ja | 0.- | ||
BL | ja | 750.- | ||
SH | ja | 1000.- bis 5000.- | Gebühren nach Höchsteinsatz | |
AI | ja | 0.- | ||
AR | ja | ? | ||
SG | ja | 0.- | ||
GR | ja | 0.- | ||
AG | ja | 5%, min 1500.- | pro 2 Geräte 1 Unterhaltung | |
TG | ja | 0.- | ||
TI | ja | 0.- | ||
VD | nein | |||
VS | nein | |||
NE | nein | |||
GE | nein | |||
JU | nein |
