06.04.2020

Corona Virus, Covid-19, Erwerbsersatzentschädigung für Einzelfirmeninhaber

Auch unsere Branche ist vom Bundesbeschluss zur Corona Pandemie stark betroffen. Da sind die möglichen Auszahlungen der Erwerbsersatzordnung durch die AHV wenigstens ein kleiner Beitrag, zur desolaten Situation.

Um in den Genuss des Taggeldes von maximal CHF 196.- pro Tag zu gelangen genügt es, ein entsprechendes Formular bei der zuständigen, kantonalen AHV-Stelle einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, die hierzu von der AHV erstellen Merkblätter, aufmerksam zu lesen.

Den direkten Link zu Merkblättern und Antragsformularen finden Sie hier

Sollten Sie zusätzliche Fragen zum Ausfüllen des Antrags haben, hilft Ihnen unser Sekretariat gerne weiter.

pwswissp - 05:33 @ Aktuell | Kommentar hinzufügen